Wir berechnen nach der aktuellen Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte vom 22.11.2022 .Diese können Sie einsehen unter
https://www.bundestieraerztekammer.de/tierhalter/got/
Bitte beachten Sie, dass aufgrund einer zum 14.02.2020 in Kraft getretenen Verordnung im Notdienst eine Notdienstgrundgebühr von 50 € sowie der mindestens zweifache Satz der Gebührenordnung zzgl. Mwst. berechnet werden muss. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter
https://www.bundestieraerztekammer.de/presse/2020/02/GOT-Notdienstgebuehr.php
Sie haben die Möglichkeit, unsere Leistungen in bar oder per ec-Karte zu zahlen.